Ausgleichsabgabe wegen E10 – Umlage auf Spritpreise

Gesetzlich vorgeschrieben ist allen Mineralölunternehmen ein Anteil an Biokraftstoffen von mindestens 6,25%. Erreicht diese Quote ein Konzern nicht, wird eine satte Ausgleichsabgabe im Sinne einer Strafzahlung an den Staat fällig. Die Konzerne hofften und die Regierung kalkulierte nun durch die Einführung von E10 einen wachsenden Anteil an Biokraftstoffen ein. Da E10 aber deutlich hinter diesen Erwartungen zurückbleibt und andere Umwege beispielsweise über Biodiesel zunehmend weniger werden, gilt in Kreisen der Mineralölkonzerne die Ausgleichsabgabe bereits als unvermeidbar.
Letztlich vermutet Focus Online, dass die Autofahrer über höhere Spritpreise die Ausgleichsabgabe bezahlen müssen, da die Konzerne diese umlegen, was rechnerisch etwa 2 Cent pro Liter ausmache.

Quelle zu Ausgleichsabgabe wegen E10 – Umlage auf Spritpreise

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare werden erst nach manueller Freischaltung sichtbar. Die übermittelten Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung des Kommentars gespeichert.